"Wenn
Recht zu Unrecht wird ..."
Keine
Atempause im Kampf um die Nachtruhe - Fraport, Lufthansa und Co. kämpfen mit
allen Mitteln weiter, buchstäblich um jede Sekunde. Wir wehren uns, jeder kann
mitmachen
Wer gedacht hatte,
das Urteil von Leipzig hätte wenigstens für die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr im
Grundsatz den Anspruch auf Nachtruhe für Hundertausende lärmgeplagte Anwohner
in der Region um den Flughafen gesichtert, wurde schnell und
"brutalstmöglich" aus seinem guten Glauben und dem Vertrauen in die
Rechtspechung gerissen.
Unter massiver
Urteilsschelte und mit düsteren Szenarien zum nun drohenden Untergang des
Flughafens mit schrecklichen Konsequenzen für die Wirtschaft der ganzen Region
haben Fraport, Lufthansa und ihre vielfältigen Unterstützer sofort alle
Register gezogen, um den Spielraum für Starts und Landungen dann eben
wenigstens so weit wie nur irgend möglich auszudehnen -
"selbstverständlich" weit über 23.00 Uhr hinaus und in einem Umfang,
der von den meisten Betroffenen in ihrem Glauben an Fairness, Recht und Gesetz
nie für möglich gehalten worden wäre.
Wenn schon nicht mit
der viel beschworenen und vor den Gerichten mit allem nur denkbaren Aufwand
eingeforderten Aufhebung des Nachtflugverbots, dann soll doch wenigstens mit
Hunderten von Landungen und Starts nach 23.00 Uhr auf der Grundlage von
Sondergenehmigungen bzw. der extremen Auslegung des
Planfeststellungsbeschlusses bezüglich"verspäteter" Landungen bis
24.00 Uhr so viel verlorenes Terrain wie möglich zurückerobert werden.
"Diese Verspätungen sind erlaubt, sofern sie sich nicht bereits aus der
Flugplangestaltung ergeben. (Ziffer 4.1.3. PFB)" heißt es dazu in einer
von Ministerpräsident Bouffier persönlich unterschriebenen Antwort an eine
Beschwerde führende Mutter zweier kleiner Kinder.
Regierung und
Flughafenbetreiber haben im Plan-feststellungsbeschuss so weit wie irgend
möglich "vorgesorgt", damit in jedem Fall die Zahl der Flugbewegungen
denkbar groß und die Zeit, in der kein Flugverkehr stattfinden darf, möglichst
knapp bemessen ist!
Verspätete Starts
zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr können nämlich "im Einzelfall" durch
die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden, "wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des
Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen" - was
immer das im Einzelfall heißen mag.
Landungen
sollen sogar ohne Sondergenehmigung noch in der Stunde zwischen 23.00 Uhr und
24.00 Uhr möglich sein, sofern sie mit einer unplanmäßigen Verspätung begründet
werden können. Tatsächlich ist der "informellen Missachtung" der
definierten Regeln so Tür und Tor geöffnet. Es finden sich denn auch in den
Statistiken Flüge, deren tatsächliche Start- und Landezeiten nahezu regelmäßig
"Verspätungen" unterliegen.
Solche Genehmigungen, die sehr häufig bis regelmäßig beansprucht werden, stellen einen Missbrauch der Bestimmungen bezüglich "Sondergenehmigungen" dar, denn sie sind keine echten Ausnahmen und schon gar keine Notfälle.
Solche Genehmigungen, die sehr häufig bis regelmäßig beansprucht werden, stellen einen Missbrauch der Bestimmungen bezüglich "Sondergenehmigungen" dar, denn sie sind keine echten Ausnahmen und schon gar keine Notfälle.
Bis zu 217 Ausnahmen
im Monat waren statistisch zu verzeichnen! Im gesamten Juni gab es lediglich 2
Nächte ohne Nachtflüge nach 23.00 Uhr. Bereitschaft, das Gebot des Gerichts:
"Die Nacht darf nicht zum Tag gemacht werden!" zu befolgen, ist nicht
einmal im Ansatz zu erkennen.
Während mit
derartigen miesen Tricks für Hundertausende rücksichtslos und brutal die
ohnehin viel zu knappen 6 Stunden Nachtruhe zusätzlich um bis zu eine Stunde
verkürzt wurden, versuchten Fraport und Lufthansa gleichzeitig noch weitergehende
Zugeständnisse zu erreichen.
"Hausgemachte"
Organisationsmängel sowie planerisches Unvermögen, mangelhafter Umgang mit den
zur Verfügung stehenden Zeiten, Maßlosigkeit und vor allem der Verzicht auf
Zeitpuffer führten wiederholt zu chaotischen Zuständen auf dem Flughafen, weil
Maschinen nicht einmal mehr im Rahmen der genannten Zusatzmöglichkeiten starten
konnten und und Passagiere darum am Flughafen übernachten mussten.
Prompt kam die
Forderung nach zusätzlicher "Flexibilisierung" der Regelungen, die
Interessen der Passagiere sollten als Rechtfertigung herhalten, um den
zeitlichen Spielraum für die Nachtflüge auf Kosten der bis über jedes
erträgliches Maß belasteten Anwohner noch weiter auszudehnen.
Dieses Manöver konnte
nicht aufgehen, es entpuppte sich als allzu billiger Versuch, wahrscheinlich
nur inszeniert, um der Regierung Gelegenheit zu geben, sich scheinheilig vor
der Öffentlichkeit zu den bestehenden Regeln zu bekennen.
Aber eine ausgehöhlte
Nachtregelung, die uns nur fünf, maximal sechs Stunden Ruhe zugesteht, ist zu
wenig! Darüber kann auch nicht der wohlklingende Begriff
"Mediationsnacht", der gelegentlich für diesen unhaltbaren Zustand
gebraucht wird, hinwegtäuschen!
Gleichermaßen
verbietet es sich, unter diesen Umständen gar von einem
"Nachflugverbot" für die Region des Flughafens Frankfurt zu sprechen,
wie es die Medien so gerne tun! Sowenig wir solche sprachliche Irreführung der
Öffentlichkeit zulassen dürfen, so wenig dürfen wir uns mit der bestehenden
Situation abfinden! Die gesetzliche Nacht dauert von 22.00 bis 06.00 Uhr! Und
für diesen Zeitraum brauchen wir ein echtes Nachtflugverbot.
Wir wehren uns gegen
das Unrecht! Jeder kann mitmachen!
Wir empfehlen dringend,
sich unbedingt über belastende und störende Fluglärmereignisse aus persönlicher
Betroffenheit zu beschweren. Nur indem wir dies immer und immer wieder tun,
zeigen wir dass wie keine Ruhe geben werden, bis wir unsere Ruhe wiederhaben.
Fluglärmbeschwerden
sind per Telefon, Email und Brief möglich. Folgende Wege stehen Ihnen offen:
·
Anruf beim kostenfreien "Beschwerde-Telefon" der
Fraport: 0800-2345679
·
Internetseite der Fraport über den Kontakt: www.fraport.de
·
Schreiben Sie direkt eine Email unter info@fraport.de
·
Senden Sie Ihre Beschwerde per Briefpost an die Adresse:
Fraport AG Servicestelle
Nachbarschaftsanfragen
RAV-AU/NA
60547 Frankfurt am Main
Weitere Hinweise und
eine ausgezeichnete detaillierte Anleitung zu Fluglärmbeschwerden und wie Sie Informationen
über die betreffenden Flüge und Flugdaten über die Internetseiten des Deutschen
Fluglärmdienstes (www.dfld.de) und der Deutschen Flugsicherung (http://casper.umwelthaus.org/dfs/)
bekommen finden Sie sich
im Internet unter http://beschwerengegenfluglaerm.wordpress.com
Herzlichen Dank dafür an unsere Freundinnen und Freunde der
BI Rheinhessen!
Die BI Sachsenhausen hat eine Kampagne begonnen, für solche Flüge Akteneinsicht zu beantragen und so der Luftaufsicht und dem Ministerium auf die Finger zu schauen. Jeder kann mitmachen, nähere Einzelheiten finden sich hier: http://fluglaermakteneinsicht.wordpress.com
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