Wenn Recht zu Unrecht wird... - Kampf um die Nachtruhe


"Wenn Recht zu Unrecht wird ..."
Keine Atempause im Kampf um die Nachtruhe - Fraport, Lufthansa und Co. kämpfen mit allen Mitteln weiter, buchstäblich um jede Sekunde. Wir wehren uns, jeder kann mitmachen



Wer gedacht hatte, das Urteil von Leipzig hätte wenigstens für die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr im Grundsatz den Anspruch auf Nachtruhe für Hundertausende lärmgeplagte Anwohner in der Region um den Flughafen gesichtert, wurde schnell und "brutalstmöglich" aus seinem guten Glauben und dem Vertrauen in die Rechtspechung gerissen.
Unter massiver Urteilsschelte und mit düsteren Szenarien zum nun drohenden Untergang des Flughafens mit schrecklichen Konsequenzen für die Wirtschaft der ganzen Region haben Fraport, Lufthansa und ihre vielfältigen Unterstützer sofort alle Register gezogen, um den Spielraum für Starts und Landungen dann eben wenigstens so weit wie nur irgend möglich auszudehnen - "selbstverständlich" weit über 23.00 Uhr hinaus und in einem Umfang, der von den meisten Betroffenen in ihrem Glauben an Fairness, Recht und Gesetz nie für möglich gehalten worden wäre.

Wenn schon nicht mit der viel beschworenen und vor den Gerichten mit allem nur denkbaren Aufwand eingeforderten Aufhebung des Nachtflugverbots, dann soll doch wenigstens mit Hunderten von Landungen und Starts nach 23.00 Uhr auf der Grundlage von Sondergenehmigungen bzw. der extremen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses bezüglich"verspäteter" Landungen bis 24.00 Uhr so viel verlorenes Terrain wie möglich zurückerobert werden. "Diese Verspätungen sind erlaubt, sofern sie sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergeben. (Ziffer 4.1.3. PFB)" heißt es dazu in einer von Ministerpräsident Bouffier persönlich unterschriebenen Antwort an eine Beschwerde führende Mutter zweier kleiner Kinder.
Regierung und Flughafenbetreiber haben im Plan-feststellungsbeschuss so weit wie irgend möglich "vorgesorgt", damit in jedem Fall die Zahl der Flugbewegungen denkbar groß und die Zeit, in der kein Flugverkehr stattfinden darf, möglichst knapp bemessen ist!
Verspätete Starts zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr können nämlich "im Einzelfall" durch die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden, "wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen" - was immer das im Einzelfall heißen mag.

Landungen sollen sogar ohne Sondergenehmigung noch in der Stunde zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr möglich sein, sofern sie mit einer unplanmäßigen Verspätung begründet werden können. Tatsächlich ist der "informellen Missachtung" der definierten Regeln so Tür und Tor geöffnet. Es finden sich denn auch in den Statistiken Flüge, deren tatsächliche Start- und Landezeiten nahezu regelmäßig "Verspätungen" unterliegen.
Solche Genehmigungen, die sehr häufig bis regelmäßig beansprucht werden, stellen einen Missbrauch der Bestimmungen bezüglich "Sondergenehmigungen" dar, denn sie sind keine echten Ausnahmen und schon gar keine Notfälle.
Bis zu 217 Ausnahmen im Monat waren statistisch zu verzeichnen! Im gesamten Juni gab es lediglich 2 Nächte ohne Nachtflüge nach 23.00 Uhr. Bereitschaft, das Gebot des Gerichts: "Die Nacht darf nicht zum Tag gemacht werden!" zu befolgen, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen.

Während mit derartigen miesen Tricks für Hundertausende rücksichtslos und brutal die ohnehin viel zu knappen 6 Stunden Nachtruhe zusätzlich um bis zu eine Stunde verkürzt wurden, versuchten Fraport und Lufthansa gleichzeitig noch weitergehende Zugeständnisse zu erreichen.

"Hausgemachte" Organisationsmängel sowie planerisches Unvermögen, mangelhafter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Zeiten, Maßlosigkeit und vor allem der Verzicht auf Zeitpuffer führten wiederholt zu chaotischen Zuständen auf dem Flughafen, weil Maschinen nicht einmal mehr im Rahmen der genannten Zusatzmöglichkeiten starten konnten und und Passagiere darum am Flughafen übernachten mussten.

Prompt kam die Forderung nach zusätzlicher "Flexibilisierung" der Regelungen, die Interessen der Passagiere sollten als Rechtfertigung herhalten, um den zeitlichen Spielraum für die Nachtflüge auf Kosten der bis über jedes erträgliches Maß belasteten Anwohner noch weiter auszudehnen.
Dieses Manöver konnte nicht aufgehen, es entpuppte sich als allzu billiger Versuch, wahrscheinlich nur inszeniert, um der Regierung Gelegenheit zu geben, sich scheinheilig vor der Öffentlichkeit zu den bestehenden Regeln zu bekennen.
Aber eine ausgehöhlte Nachtregelung, die uns nur fünf, maximal sechs Stunden Ruhe zugesteht, ist zu wenig! Darüber kann auch nicht der wohlklingende Begriff "Mediationsnacht", der gelegentlich für diesen unhaltbaren Zustand gebraucht wird, hinwegtäuschen!
Gleichermaßen verbietet es sich, unter diesen Umständen gar von einem "Nachflugverbot" für die Region des Flughafens Frankfurt zu sprechen, wie es die Medien so gerne tun! Sowenig wir solche sprachliche Irreführung der Öffentlichkeit zulassen dürfen, so wenig dürfen wir uns mit der bestehenden Situation abfinden! Die gesetzliche Nacht dauert von 22.00 bis 06.00 Uhr! Und für diesen Zeitraum brauchen wir ein echtes Nachtflugverbot.

Wir wehren uns gegen das Unrecht! Jeder kann mitmachen!

Wir empfehlen dringend, sich unbedingt über belastende und störende Fluglärmereignisse aus persönlicher Betroffenheit zu beschweren. Nur indem wir dies immer und immer wieder tun, zeigen wir dass wie keine Ruhe geben werden, bis wir unsere Ruhe wiederhaben.

Fluglärmbeschwerden sind per Telefon, Email und Brief möglich. Folgende Wege stehen Ihnen offen:

·         Anruf beim kostenfreien "Beschwerde-Telefon" der Fraport: 0800-2345679

·         Internetseite der Fraport über den Kontakt: www.fraport.de

·         Schreiben Sie direkt eine Email unter info@fraport.de

·         Senden Sie Ihre Beschwerde per Briefpost an die Adresse:

   Fraport AG Servicestelle Nachbarschaftsanfragen
   RAV-AU/NA
   60547 Frankfurt am Main

Weitere Hinweise und eine ausgezeichnete detaillierte Anleitung zu Fluglärmbeschwerden und wie Sie Informationen über die betreffenden Flüge und Flugdaten über die Internetseiten des Deutschen Fluglärmdienstes (www.dfld.de) und der Deutschen Flugsicherung (http://casper.umwelthaus.org/dfs/) bekommen finden Sie sich im Internet unter http://beschwerengegenfluglaerm.wordpress.com
Herzlichen Dank dafür an unsere Freundinnen und Freunde der BI Rheinhessen!

Auch gegen die Flut der Sondergenehmigungen und der rechtswidrigen Flüge nach 23.00 Uhr und vor 5.00 Uhr kann Widerstand geleistet werden:
Die BI Sachsenhausen hat eine Kampagne begonnen, für solche Flüge Akteneinsicht zu beantragen und so der Luftaufsicht und dem Ministerium auf die Finger zu schauen. Jeder kann mitmachen, nähere Einzelheiten finden sich hier: 
http://fluglaermakteneinsicht.wordpress.com

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