BI
Sachsenhausen bittet um Spenden für Rechtshilfefonds
Wir streiten weiter für unsere
Rechte und gehen erneut vor Gericht!
BI Sachsenhausen unterstützt Verfassungsbeschwerden
vor dem BVerfG
Das
Leipziger Urteil ist bei weitem nicht genug, denn der Flughafenausbau ist nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar. Er verstößt gegen das Recht auf körperliche
Unversehrtheit (Artikel 2 GG) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel 14
GG). Darum haben wir den renommierten Verfassungsrechtler RA Prof. Dr. Rüdiger
Zuck aus Stuttgart, beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Für die
Verfahrenskosten, benötigen wir dringend Unterstützung! Bitte beteiligen Sie
sich mit laufenden Beiträgen oder einmaligen Spenden an unserem
Rechtshilfefonds . Wir werden alles tun, um unsere Rechte vor Gericht zu
verteidigen, und wenn wir erst einmal erfolgreich sind, werden alle den Nutzen
davon haben!
Hier die Daten für unser Rechthilfefonds-Spendenkonto:
Konto Nr. 6000501040, Frankfurter Volksbank, BLZ 50190000, Kontoinhaber:
BI Sachsenhausen
Informationen
und Beitrittserklärungen erhalten Sie im Internet unter www.bi-sachsenhausen.de, Menüpunkt: "BIS-Rechtshilfefonds".
Das
Rechtshilfe-Spendenkonto dient ausschließlich dazu, die Kosten für die
Verfassungsbeschwerde sowie weitere Verfahren zu finanzieren
Um die Unterlagen per Post von uns zu erhalten, rufen
Sie uns an oder schreiben Sie ein FAX.
Sie erreichen uns hier:
Tel. 069-614441 oder FAX 069-617767
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