BI Sachsenhausen bittet um Spenden für Rechtshilfefonds


BI Sachsenhausen bittet um Spenden für Rechtshilfefonds
 Wir streiten weiter für unsere Rechte und gehen erneut vor Gericht!
BI Sachsenhausen unterstützt Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG




Das Leipziger Urteil ist bei weitem nicht genug, denn der Flughafenausbau ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG). Darum haben wir den renommierten Verfassungsrechtler RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck aus Stuttgart, beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Für die Verfahrenskosten, benötigen wir dringend Unterstützung! Bitte beteiligen Sie sich mit laufenden Beiträgen oder einmaligen Spenden an unserem Rechtshilfefonds . Wir werden alles tun, um unsere Rechte vor Gericht zu verteidigen, und wenn wir erst einmal erfolgreich sind, werden alle den Nutzen davon haben!
Hier die Daten für unser Rechthilfefonds-Spendenkonto:
Konto Nr. 6000501040, Frankfurter Volksbank, BLZ 50190000, Kontoinhaber: BI Sachsenhausen
Informationen und Beitrittserklärungen erhalten Sie im Internet unter www.bi-sachsenhausen.de, Menüpunkt: "BIS-Rechtshilfefonds".
Das Rechtshilfe-Spendenkonto dient ausschließlich dazu, die Kosten für die Verfassungsbeschwerde sowie weitere Verfahren zu finanzieren

Um die Unterlagen per Post von uns zu erhalten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein FAX.
Sie erreichen uns hier:
Tel. 069-614441 oder FAX 069-617767



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