Lärmaktionsplan: Stellung nehmen! Echte Lärmentlastung fordern!


Stellung nehmen! Echte Lärmentlastung fordern!
RP Darmstadt veröffentlicht Lärmaktionsplan, der nicht das Papier wert ist, auf das er gedruckt ist - Eine Herausforderung für alle Gegner des Flughafenausbaus


Am 03.09.2012 veröffentlichte das Regierungspräsidium Darmstadt den "Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt" und gab dazu folgende Erläuterung:
"Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, ist fertig gestellt und wurde am 3. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, kann auf der Homepage des RP als Leseversion eingesehen werden sowie (...) als hochwertige Druckvorlage heruntergeladen werden.
Vom 3. September 2012 bis zum 5. Oktober 2012 wird der Entwurf in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt, bei den Stadtverwaltungen der Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und den
Kreisverwaltungen der Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Taunus und Offenbach ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, können Stellungnahmen bis zum 19. Oktober 2012 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, neben schriftlichen Stellungnahmen auch mit Hilfe eines Internetformulars eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben (...)
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main."

Nicht nur, dass dieser Plan schon 2008 hätte fertig sein sollen, schon auf den ersten flüchtigen Blick zeigt sich, dass er, wie alle vorherigen Pläne, erhebliche Mängel aufweist. Z. B. sind Ost- und Westbetrieb weiterhin gemittelt, was zu falschen Darstellungen der Lärmbelastung bei einer bestimmten Betriebsrichtung führt.
Ein Ab- bzw. Anschwellen der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden, so wie es vom Bundesverwaltungsgericht gefordert wird, ist nicht erwähnt.
Die zum Teil alten, wenig wirkungsvollen und für bestimmte Regionen teilweise sogar schädlichen Maßnahmen (z.B. DROps - Dedicated Runway Operations, also das Aussparen einzelner Bahnen und Routen in den Nachtrandstunden) werden wieder aufgeführt. Andere, wie z.B. das Point-Merge-Verfahren, werden völlig unkonkret dargestellt.
Für Fluglärmbelastete außerhalb Hessens fällt auf, dass alle errechneten (nicht gemessenen) Lärmbereiche nahe an der hessischen Grenze enden, die Darstellung der Belastungen ist grob irreführend, z. B. ist der Ast der Südumfliegung deutlich geringer, als die weniger frequentierten Abflugrouten über die Startbahn West nach Süden und Südosten. Ein klarer Fehler.
Der Lärmaktionsplan darf so nicht stehen bleiben!
"Stell dir vor, es wird ein Lärmaktionsplan veröffentlicht und keiner reagiert darauf ..."
Wenn es keine Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan gibt, können Fraport und die Landesregierung argumentieren: "Offenbar gibt es gar kein Problem." Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist viel zu laut! Die im Plan dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung sind  unwirksam und keinesfalls ausreichend! Wir fordern wirksamen Schutz vor Lärm für uns und unsere Kinder!
Welche Funktion hat der Lärmaktionsplan?
Mit dem Lärmaktionsplanung sollen eine Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien erfolgen, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.
Wie werden die Belastungen dargestellt?
Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. Die Karten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.
Was bringt der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan an sich ist ein reines Planungsinstrument. Eine tatsächliche Umsetzung der Planung von der zuständigen Fachbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Was ist zu tun?
Wir müssen aktiv werden und dürfen nicht hinnehmen, dass der Lärmaktionsplan die tatsächliche Belastungssituation für die betroffene Region falsch darstellt und verharmlost und dass er vortäuscht, der geplante Flughafenausbau und die Kapazitätserweiterung auf fast das Doppelte der heutigen Starts und Landungen sei durch Lärmschutzmaßnahmen der verschiedensten Art erträglich zu gestalten.
Dem müssen wir widersprechen und unsere Forderungen dagegenhalten.
Je größer die Zahl derer ist, die das mit möglichst vielfältigen, fundierten und überzeugenden und persönlichen Argumenten tun, umso besser.
Wir müssen zeigen, dass wir vele sind und die besseren Argumente haben!
Und so sollte jeder vorgehen:
Informieren Sie sich über den Lärmaktionsplanund die Möglichkeiten, auf ihn aktiv zu reagieren, auf der Internetseite fluglaermaktionsplan.wordpress.com und auf den Seiten des Bündnisses der Bürgerinitiativen und der einzelnen Bürgerinitiativen. Dort, sowie in Flyern und Informationsschriften werden auch Musterstellungnahmen zur Verfügung gestellt. Wählen Sie ein solches Muster aus oder formulieren Sie eine Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Lärmbetroffenheit und schicken Sie diese an das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt oder nehmen Sie online beim RP-Darmstadt Stellung.
Achten Sie in den nächsten Wochen auch auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen und Informationsveranstaltungen der BIs gegen Flughafenausbau und Fluglärm.

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