Stellung
nehmen! Echte Lärmentlastung fordern!
RP Darmstadt veröffentlicht Lärmaktionsplan, der
nicht das Papier wert ist, auf das er gedruckt ist - Eine Herausforderung für
alle Gegner des Flughafenausbaus
Am 03.09.2012 veröffentlichte das Regierungspräsidium
Darmstadt den "Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt" und gab
dazu folgende Erläuterung:
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, kann auf der Homepage des RP als Leseversion eingesehen werden sowie (...) als hochwertige Druckvorlage heruntergeladen werden.
Vom 3. September 2012 bis zum 5. Oktober 2012 wird der Entwurf in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt, bei den Stadtverwaltungen der Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und den
Kreisverwaltungen der Landkreise
Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Taunus und Offenbach ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, können Stellungnahmen bis zum 19. Oktober 2012 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, neben schriftlichen Stellungnahmen auch mit Hilfe eines Internetformulars eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben (...)
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, können Stellungnahmen bis zum 19. Oktober 2012 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, neben schriftlichen Stellungnahmen auch mit Hilfe eines Internetformulars eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben (...)
Nach Abschluss der Bewertung der
eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten
Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main."
Nicht nur,
dass dieser Plan schon 2008 hätte fertig sein sollen, schon auf den ersten
flüchtigen Blick zeigt sich, dass er, wie alle vorherigen Pläne, erhebliche
Mängel aufweist. Z. B. sind Ost- und Westbetrieb weiterhin gemittelt, was zu
falschen Darstellungen der Lärmbelastung bei einer bestimmten Betriebsrichtung
führt.
Ein Ab-
bzw. Anschwellen der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden, so wie es vom
Bundesverwaltungsgericht gefordert wird, ist nicht erwähnt.
Die zum
Teil alten, wenig wirkungsvollen und für bestimmte Regionen teilweise sogar
schädlichen Maßnahmen (z.B. DROps - Dedicated Runway Operations, also das
Aussparen einzelner Bahnen und Routen in den Nachtrandstunden) werden wieder
aufgeführt. Andere, wie z.B. das Point-Merge-Verfahren, werden völlig unkonkret
dargestellt.
Für
Fluglärmbelastete außerhalb Hessens fällt auf, dass alle errechneten (nicht
gemessenen) Lärmbereiche nahe an der hessischen Grenze enden, die Darstellung
der Belastungen ist grob irreführend, z. B. ist der Ast der Südumfliegung
deutlich geringer, als die weniger frequentierten Abflugrouten über die
Startbahn West nach Süden und Südosten. Ein klarer Fehler.
Der
Lärmaktionsplan darf so nicht stehen bleiben!
"Stell
dir vor, es wird ein Lärmaktionsplan veröffentlicht und keiner reagiert darauf
..."
Wenn es
keine Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan gibt, können Fraport und die
Landesregierung argumentieren: "Offenbar gibt es gar kein Problem."
Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist viel zu laut! Die im
Plan dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung sind unwirksam und keinesfalls ausreichend! Wir fordern wirksamen
Schutz vor Lärm für uns und unsere Kinder!
Welche
Funktion hat der Lärmaktionsplan?
Mit dem
Lärmaktionsplanung sollen eine Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung
von Maßnahmen, Konzepten und Strategien erfolgen, um unter Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur
Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.
Wie werden
die Belastungen dargestellt?
Die
Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form
strategischer Lärmkarten. Die Karten können auf der Internetseite des
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie eingesehen werden. Dort besteht
auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.
Was bringt
der Lärmaktionsplan?
Der
Lärmaktionsplan an sich ist ein reines Planungsinstrument. Eine tatsächliche
Umsetzung der Planung von der zuständigen Fachbehörde ist gesetzlich nicht
vorgesehen.
Was ist zu
tun?
Wir müssen
aktiv werden und dürfen nicht hinnehmen, dass der Lärmaktionsplan die
tatsächliche Belastungssituation für die betroffene Region falsch darstellt und
verharmlost und dass er vortäuscht, der geplante Flughafenausbau und die
Kapazitätserweiterung auf fast das Doppelte der heutigen Starts und Landungen
sei durch Lärmschutzmaßnahmen der verschiedensten Art erträglich zu gestalten.
Dem müssen
wir widersprechen und unsere Forderungen dagegenhalten.
Je größer die Zahl derer ist, die das mit möglichst vielfältigen, fundierten und überzeugenden und persönlichen Argumenten tun, umso besser.
Wir müssen zeigen, dass wir vele sind und die besseren Argumente haben!
Je größer die Zahl derer ist, die das mit möglichst vielfältigen, fundierten und überzeugenden und persönlichen Argumenten tun, umso besser.
Wir müssen zeigen, dass wir vele sind und die besseren Argumente haben!
Und so
sollte jeder vorgehen:
Informieren
Sie sich über den Lärmaktionsplanund die Möglichkeiten, auf ihn aktiv zu
reagieren, auf der Internetseite fluglaermaktionsplan.wordpress.com und auf
den Seiten des Bündnisses der Bürgerinitiativen und der einzelnen
Bürgerinitiativen. Dort, sowie in Flyern und Informationsschriften werden auch
Musterstellungnahmen zur Verfügung gestellt. Wählen Sie ein solches Muster aus
oder formulieren Sie eine Stellungnahme zu Ihrer persönlichen
Lärmbetroffenheit und schicken Sie diese an das Regierungspräsidium Darmstadt,
Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt oder nehmen Sie online beim RP-Darmstadt
Stellung.
Achten Sie
in den nächsten Wochen auch auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen und
Informationsveranstaltungen der BIs gegen Flughafenausbau und Fluglärm.
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